Gesetze / Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
SGleiG 2024§ 58 Einbindung in Verfahren zur Besetzung von Gremien
Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Gleichstellungsbeauftragte in Verfahren zur Besetzung von Gremien nach Maßgabe des Bundesgremienbesetzungsgesetzes einzubinden.